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A-Blatt - Grundbuch

Immobilienlexikon: "A-Blatt - Grundbuch"
Begriff

A-Blatt - Grundbuch

Beschreibung

Das A-Blatt ist Bestandteil des Grundbuches. Es wird auch Gutbestandsblatt genannt und in das A1- und das A2-Blatt unterteilt.

Das Gutsbestandsblatt hat anzugeben:
1. die Bestandteile des Grundbuchskörpers;
2. die mit dem Eigentumsrecht verbundenen dinglichen Rechte und radizierten Gewerbe;
3. alle Änderungen, die den Gutsbestand betreffen, sowie die Einleitung eines Verfahrens, durch das Änderungen im Gutsbestand eintreten können.

Die ohne Rücksicht auf die bücherliche Eintragung gegen jeden Eigentümer wirksamen Beschränkungen, Lasten und Verbindlichkeiten, die auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruhen, sind im Gutsbestandsblatt ersichtlich zu machen, sofern ihre Eintragung im Grundbuch ausdrücklich vorgeschrieben ist.

Tags, A-, B-, C-
BuchstabeA
Geändert am:30.09.2007


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