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Abnahme

Immobilienlexikon: "Abnahme"
Begriff

Abnahme

Beschreibung

Der Begriff Abnahme bezeichnet allgemein, dass bestimmte Leistungen als erfüllungstauglich bestätigt werden. Die Bauabnahme ist die Entgegennahme durch den Auftraggeber (Bauherr) des vom Auftragnehmer (Bauunternehmer) im Wesentlichen fertiggestellten (Bau-)Werkes (zB Einfamilienhaus) und dessen Billigung als vertragsgerechte Leistung. Die Abnahme erfolgt praktisch meist mit Hilfe eines Abnahmeprotokolles in das dann oftmals auch Mängel eingetragen werden, sodass die Abnahme unter Vorbehalt dieser Mängel erfolgt.

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BuchstabeA
Geändert am:30.09.2007


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