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Immobilien A-Z | A

Abschlussvollmacht

Immobilienlexikon: "Abschlussvollmacht"
Begriff

Abschlussvollmacht

Beschreibung

Mit einer Abschlussvollmacht schließt eine Person für eine andere Person in deren Namen einen Vertrag ab (zB Grundstückskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag). Gesetzlich begründet ist die Abschlussvollmacht insbesondere bei der Prokura und bei der Handlungsvollmacht.

Tags, ,
BuchstabeA
Geändert am:02.10.2007


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