Anschaffungskosten beim Immobilienkauf = Kaufpreis. Diese Anschaffungskosten sind wichtig für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA, Abschreibung). Die Nebenkosten des Kaufes etwa Rechtsanwaltskosten, Gerichtsgebühren, Maklerprovision, Grunderwerbsteuer werden im Verhältnis Boden-/Gebäudewertanteil aufgeteilt.
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) bzw der Einkommensteuererklärung können die Kosten für das Arbeitszimmer geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung ist. Zu diesen Kosten zählen die Kosten für Heizung, Strom, Wasser, Reinigung, Finanzierung, Mietanteil u.v.m. Zu berücksichtigen ist, dass das Arbeitszimmer ein gesondert begehbarer Raum sein muss, um steuerlich anerkannt zu werden.