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Immobilien A-Z | A Alleinvermittlungsauftrag| Immobilienlexikon: "Alleinvermittlungsauftrag" |
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| Begriff | Alleinvermittlungsauftrag | | Beschreibung | Mit einem Alleinvermittlungsauftrag (Exklusivauftrag) beauftragt der Kunde den Immobilienmakler von für eine bestimmte Zeit (Alleinvermittlungsfrist) schriftlich mit der Vermittlung einer Immobilie (Kauf oder Verkauf). Eine Besonderheit des Alleinvermittlungsauftrages ist, dass der alleinbeauftragte Makler für den Fall, dass seine Bemühungen nicht zum Erfolg führen, da sein Kunde den Alleinvermittlungsauftrag widerruft oder das Geschäft alleine oder mit einem anderen Makler Immobilienmaklers abschließt, eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Provisionszahlung ('Konventionalstrafe“) vereinbaren darf.
Ein Alleinvermittlungsauftrag kann im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) nur für drei Monate (Vermittlung von Bestandverträgen von Wohnungen) oder sechs Monate (Vermittlung des Verkaufs von Wohnungen, Einfamilienhäusern und Grundstücken die zum Bau eines Einfamilienhauses geeignet sind) | | Tags | Aleinvermittlungsauftrag, Alleinvermittlung, Makler, Maklergesetz | | Buchstabe | A | | Geändert am: | 31.08.2007 | |
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