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Immobilien A-Z | A Altbau - Altbauwohnung| Immobilienlexikon: "Altbau - Altbauwohnung" |
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| Begriff | Altbau - Altbauwohnung | | Beschreibung | Nach der Definition des Mietrechtsgesetzes (MRG) ist eine Altbauwohnung eine Wohnung, die in einem Altbau liegt. Ein Altbau ist ein Gebäude, das auf Grund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist. Ein Altbau liegt zudem vor, wenn der Mietgegenstand auf Grund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Umbau, Aufbau, Einbau oder Zubau neu geschaffen worden ist.
In Wien werden Altbauwohnungen vor allem durch einen gediegenen alten Parkettboden, eine Raumhöhe um 3,60 Meter und Doppelflügeltüren gekennzeichnet. | | Tags | Altbau, Altbauwohnung, MRG, Raumhöhe, Parkettboden, Flügeltür, Doppelflügeltür | | Buchstabe | A | | Geändert am: | 02.10.2007 | |
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