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Immobilien A-Z | A Anbot| Immobilienlexikon: "Anbot" |
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| Begriff | Anbot | | Beschreibung | Ein Anbot (= Angebot, Verbindliches Offert) ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Abschluß eines inhaltlich bestimmten Rechtsgeschäftes. Das Anbot kann schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Wenn das Anbot vom Angebotsempfänger (=Anerklärter) angenommen wird, entsteht ein Vertrag. Weicht die Annahmeerklärung, vom Inhalt des Anbotes abweicht stellt dies ein neues Anbot dar.
Schriftliche Angebote entfalten eine Bindungswirkung, die mit Hilfe einer dreiteiligen Frist berechnet werden kann: Zeit des Weg des Anbotes zum Anerklärten (Postweg), angemessene Überlegungsfrist, Weg der Erklärung zurück (Postweg). Innerhalb dieser Frist ist der Anbietende an sein Angebot gebunden. Aus Gründen der Vorsicht, sollte schon das Anbot unter Anleitung eines Rechtsanwaltes abgegeben werden. | | Tags | Anbot, Angebot, Muster, Rechtsanwalt, Immobilienoffert, Offert, verbindlich, Musteranbot, Musteroffert, Musterangebot | | Buchstabe | A | | Geändert am: | 03.09.2007 | |
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