ImmoMondo - Die Welt der Immobilien

Home | News | Neue Immobilien-Links | Immobilien-Lexikon A-Z | Kontakt | Impressum

Immobilienwebseite anmelden

Links: Immobilien

Nordrhein-Westfalen
BAUSTRATEGA GmbH
Schleswig-Holstein
Wertplan Nord Immobilien
Niedersachsen
Cakir Immobilien


Immobilien A-Z | A

Angeld

Immobilienlexikon: "Angeld"
Begriff

Angeld

Beschreibung

Angeld wird beim Abschluss eines Vertrages von einer Partei der anderen als Zeichen des Abschlusses oder zur Sicherstellung der Erfüullung gegeben.

Bei schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages durch den Geber des Angeldes darf der Empfänger das Angeld behalten. Erfüllt der Empfänger schuldhaft nicht, muß er den den doppelten Betrag des Angeldes zurückerstatten. Der Verfall des Angeldes ist vom Schaden unabhängig, doch kann der Geschädigte den Ersatz des über das Angeld hinausgehenden Schadens verlangen.

Faktisch dient das Angeld zur Bestärkung des Vertragsverhältnisses, da der Schuldner durch die Möglichkeit seines Verfalles unter Druck gesetzt werden kann.

Tags, , ,
BuchstabeA
Geändert am:02.10.2007


Hummeldumm. Das Roman

Tommy Jaud

EUR 12,20

» mehr...

Nicht gekauft hat er schon: So denken Top-Verkäufer

Martin Limbeck

EUR 19,99

» mehr...

WISO: Kaufen vom Bauträger - ohne böse Überraschungen

Michael Scheuch

EUR 18,00

» mehr...

Investment Punk: Warum ihr schuftet und wir reich werden

Gerald Hörhan

EUR 8,99

» mehr...