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Immobilien A-Z | A Angeld| Immobilienlexikon: "Angeld" |
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| Begriff | Angeld | | Beschreibung | Angeld wird beim Abschluss eines Vertrages von einer Partei der anderen als Zeichen des Abschlusses oder zur Sicherstellung der Erfüullung gegeben.
Bei schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages durch den Geber des Angeldes darf der Empfänger das Angeld behalten. Erfüllt der Empfänger schuldhaft nicht, muß er den den doppelten Betrag des Angeldes zurückerstatten. Der Verfall des Angeldes ist vom Schaden unabhängig, doch kann der Geschädigte den Ersatz des über das Angeld hinausgehenden Schadens verlangen.
Faktisch dient das Angeld zur Bestärkung des Vertragsverhältnisses, da der Schuldner durch die Möglichkeit seines Verfalles unter Druck gesetzt werden kann. | | Tags | Angeld, Vertragsstrafe, Pönale, Reugeld | | Buchstabe | A | | Geändert am: | 02.10.2007 | |
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