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Anmerkung der Rangordnung

Immobilienlexikon: "Anmerkung der Rangordnung"
Begriff

Anmerkung der Rangordnung

Beschreibung

Die Anmerkung der Rangordnung ist eine Anmerkung einer beabsichtigten Veräußerung bzw Verpfändung im Grundbuch. Sie bewirkt, dass im Rang der Anmerkung nur diejenige Person eingetragen werden kann, die die Rangordnung vorweisen kann (= „Sperre des Grundbuchs“). Die Anmerkung der Rangordnung ist somit ein Sicherungsmittel beim Immobilienkauf. Nach einem Jahr verliert die Anmerkung der Rangordnung ihre Gültigkeit und kann nicht mehr verlängert werden. Die Anmerkung der Rangordnung kann vom Eigentümer des Grundstückes beim Grundbuchgericht beantragt werden. Von dem Gerichtsbeschluß, mit dem die Anmerkung bewilligt wird, darf nur eine Ausfertigung erteilt werden (Rangordnungsbeschluß).

Tags, ssperre, , , sbeschluss, gericht, , ,
BuchstabeA
Geändert am:03.09.2007


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