Eine Baubewilligung ist ein Bescheid der Baubehörde, mit dem Neubauten Zubauten und Umbauten sowie Abbrüche, Änderungen von bewilligten Widmungen oder sonstige bewilligungspflichtige Bauführungen genehmigt werden. Nach der Wiener Bauordnung ist die Baubewilligung zwei Jahre aufrecht. Innerhalb dieser zwei Jahre muss mit dem Bau begonnen werden.