Der Begriff Baurecht hat zwei Bedeutungen:
1) Baurecht im öffentlich-rechtlichen Sinn: Gesamtheit der Vorschriften, die regeln, wo und wie etwas gebaut werden darf (Raumordnungsgesetze, Bauordnungen, Nebengesetze und Verordnungen)
2) Das Baurecht im zivilrechtlichen Sinn ist das von einem Grundeigentümer auf 10 bis 100 Jahre eingeräumte Recht, auf oder unter dem Grundstück ein Bauwerk zu haben. Es entsteht durch Eintragung im Grundbuch ('Baurechtseinlage“) und ist übertragbar (z.B. durch Verkauf, Schenkung oder im Erbweg).