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Beglaubigung

Immobilienlexikon: "Beglaubigung "
Begriff

Beglaubigung

Beschreibung

Die Beglaubigung ist die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift durch das Gericht oder einen Notar. Eine beglaubigte Unterschrift ist z.B. für die Eintragung eines Kaufvertrages im Grundbuch erforderlich. Besondere Vorschriften gelten für im Ausland errichtete Urkunden. Diese müssen in aller Regel von der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland oder der inländischen Vertretungsbehörde des betreffenden Staates zusätzlich beglaubigt werden (= sogenannte 'Überbeglaubigung“).

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BuchstabeB
Geändert am:03.09.2007


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