Die Benützungsbewilligung (Kollaudierung) ist die Feststellung der Planmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit Kollaudierung) einer bewilligungspflichtigen Bauführungen und/oder Anlage durch die zuständige Baubehörde. Die Benützungbewilligung wird mit Bescheid erteilt. Vor dieser Bewilligung darf keine Benützung erfolgen. Wenn die Behörde in der Baubewilligung von der Verpflichtung zur Einholung einer Benützungsbewilligung abgesehen hat, ist ihr lediglich die Vollendung der Bauführung anzuzeigen (Fertigstellungsanzeige).