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Eigentum

Immobilienlexikon: "Eigentum"
Begriff

Eigentum

Beschreibung

Das Eigentum (Eigentumsrecht) ist das umfassendste Recht an einer Sache. Es ist ein dingliches Recht. Alle anderen Rechte an einer Sache (zB Miete, Pacht, Pfandrecht, Dienstbarkeit) sind vom Eigentumsrecht abgeleitet. Beschränkungen des Eigentums durch Vertrag oder Gesetz sind möglich.

Eigentum im objektiven Sinne ist nach § 353 ABGB alles was jemandem zugehört, alle seine körperlichen und unkörperlichen Sachen. Eigentum im subjektiven Sinn hingegen ist die Befugnis mit seiner Sache nach Belieben zu schalten und zu walten und Dritte davon auszuschließen. Vom Eigentum zu unterscheiden sind Besitz und Innehabung.

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BuchstabeE
Geändert am:03.09.2007


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