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Eintragung im Grundbuch - Grundbuchseintragung

Immobilienlexikon: "Eintragung im Grundbuch - Grundbuchseintragung"
Begriff

Eintragung im Grundbuch - Grundbuchseintragung

Beschreibung

Das Grundbuchsgesetz kennt drei Formen der Eintragung (Eintragungen im Grundbuch), Einverleibungen, Vormerkungen und Anmerkungen. Einverleibungen bewirken den unbedingten Erwerb oder die Löschung von Rechten wie z.B. von Eigentumsrechten oder Pfandrechten (Intabulationen und Extabulationen). Vormerkungen (Pränotationen) bewirken bedingte Erwerbe oder Löschungen von Rechten, die einer nachfolgenden Rechtfertigung bedürfen. Durch Anmerkungen werden keine bücherlichen Rechte begründet, sie haben den Zweck, im Interesse Dritter tatsächliche Verhältnisse bekanntzumachen oder ganz bestimmte Rechtswirkungen herbeizuführen.

Tags, santrag, , , , ,
BuchstabeG
Geändert am:03.09.2007


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