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| Begriff | Grunderwerbsteuer | | Beschreibung | Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Bundessteuer, die beim Erwerb von Liegenschaften bzw. Liegenschaftsteilen, Baurechten und Gebäuden auf fremden Boden fällig wird. Sie beträgt bei Erwerb durch nahe Angehörige 2%, sonst 3,5% des Wertes. Der Erwerbsvorgang ist dem örtlichen zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern innerhalb von einem Monat anzuzeigen. Schuldner dieser Steuer gegenüber dem Finanzamt sind alle Personen, die am Erwerbsvorgang beteiligt waren. Die Entrichtung der Grunderwerbssteuer wird mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) bestätigt. Ohne diese Bescheinigung kann der Grunderwerb im Grundbuch nicht eingetragen werden. | | Tags | Grunderwerbsteuer, Steuer, Grunderwerb, Kauf, Verkauf, Höhe | | Buchstabe | G | | Geändert am: | 03.09.2007 | |
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