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Immobilien-Lexikon A-ZBIn diesem Lexikon erfahren Sie alles über Immobilien. Realitäten von A bis Z.BesichtigungsscheinDer Besichtigungsschein ist ein Formular, auf dem ein besichtigender Kunde gegenüber einem Immobilienmakler bestätigt, dass ihm der Makler ein bestimmtes Objekt (Liegenschaft, Wohnung, etc.) gezeigt ...BesitzUnter Besitz versteht der Jurist eine vom Besitzwillen getragene, tatsächliche Sachherrschaft. Nach seinem Umfang unterscheidet man Alleinbesitz, Mitbesitz und Teilbesitz. Vom Besitz zu unterscheiden ...BestandvertragBestandvertrag ist der gemeinsame Übergriff für Mietvertrag und Pachtvertrag. Mietvertrag und Pachtvertrag kommen mit der Einigung über Bestandgegenstand (Ware) und Preis (Mietzins, Pachtzins) ...Seiten: 1 2 |
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