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In diesem Lexikon erfahren Sie alles über Immobilien. Realitäten von A bis Z.
Eine Dienstbarkeit (juristisch auch Servitut genannt) ist ein (dingliches) Recht an einer fremden Sache, das den jeweiligen Eigentümer der Sache (Liegenschaft) zur Duldung oder Unterlassung ...Dingliches Recht nennt man ein Recht, das eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt und gegenüber jedermann wirksam ist (z.B. Eigentum, Pfandrecht, Dienstbarkeit).
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