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Immobilien-Lexikon A-ZWIn diesem Lexikon erfahren Sie alles über Immobilien. Realitäten von A bis Z.Veräußerungsverbot - BelastungsverbotEin Veräußerungs- oder Belastungsverbot hinsichtlich einer Liegenschaft (§364 c ABGB) kann durch Vertrag oder letztwillige Verfügung begründet werden und hat den Zweck, eine Veräußerung oder ...WertsicherungsklauselDie Wertsicherungs- oder Indexklausel ist eine Vertragsbestimmung, wonach eine Leistung (z.B. der vom Mieter zu entrichtende Mietzins) dem jeweils zum Zeitpunkt der Fälligkeit entsprechenden Geldwert ...WohnungseigentumWohnungseigentum ist das dem Miteigentümer oder der Miteigentümerin einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, eine selbstständige Wohnung, eine sonstige ... |
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