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Immobilienmakler

Immobilienlexikon: "Immobilienmakler"
Begriff

Immobilienmakler

Beschreibung

Ein Immobilienmakler (Makler) erbringt die Dienstleistung der Vermittlung von Kauf, Verkauf oder Tausch von Immobilien. Unter Immobilien werden diesbezüglich verstanden:

Bebautes oder unbebautes Grundstück
Wohnung, Geschäftsraum, Fertigteilhaus, Unternehmen
Rechten an Immobilien einschließlich der Vermittlung von Nutzungsrechten, z.B. Timesharing-Verträge

Darüber hinaus vermittelt der Makler Bestandverträge (Mietvertrag, Pachtvertrag) über Wohnungen, Geschäftsräume, aber auch Pachtverträge über Unternehmen. Schließlich ist der Makler zum Handel mit Immobilien einschließlich Mietkauf sowie Vermittlung von Hypothekardarlehen berechtigt.

Tagsmakler,
BuchstabeI
Geändert am:31.08.2007


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