Beim Vertrag über eine Leibrente (Leibrentenvertrag) ist für eine vorweg erbrachte Leistung (z.B. Übertragung des Eigentums an einer Wohnung) einer bestimmten Person (meist der vormalige Eigentümer) eine Dauerleistung (Rente) auf Lebenszeit zu erbringen. Wichtiger Aspekt bei Leibrenten ist das Vorsehen einer Wertsicherungsklausel. Leibrenten önnen einschließlich der Wertsicherungsklausel im Grundbuch einverleibt werden.