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Loggia

Immobilienlexikon: "Loggia "
Begriff

Loggia

Beschreibung

Loggia ist die Bezeichnung für einem der Wohnung vorgelagerten Raum, der anders wie ein Balkon nur an einer Seite offen, sonst aber an fünf Seiten von Wänden, Boden und Decke umschlossen ist. Die Bodenfläche einer Loggia gehört anders als offene Balkone und Terrassen zur Nutzfläche (§ 17 Mietrechtsgesetz).

Tags, ,
BuchstabeL
Geändert am:03.09.2007


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