Der Mietzins ist der Preis, den der Mieter für die Überlassung des Mietgegenstandes zu entrichten hat. Nicht zum Mietzins im klassischen Sinn zählen die anteiligen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben, wohl aber die anteiligen Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen wie z.B. Lift oder Zentralheizung, einem allfälligen Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände sowie die vom Mietzins zu entrichtenden Umsatzsteuer.