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Miteigentum

Immobilienlexikon: "Miteigentum "
Begriff

Miteigentum

Beschreibung

Miteigentum ist das Eigentum mehrerer Personen an einer gemeinsamen Sache. Beim schlichten oder ideellen Miteigentum an einer Liegenschaft bestehen Miteigentumsanteile nach Bruchteilen (Quoten), nicht jedoch nach flächenmäßig oder räumlich bestimmten Anteilen der Liegenschaft. Beim schlichten Miteigentum ist die Benützung durch die Miteigentümer zu vereinbaren. Im Zweifelsfalle kann eine Nutzung nur dergestalt erfolgen, dass sie die anderen Miteigentümer in ihrem Nutzungsrecht nicht beeinträchtigt. Über die die ordentliche Verwaltung (Bewirtschaftung, Instandhaltung etc.) der sich im Miteigentum befindlichen Liegenschaft entscheidet die einfache Mehrheit. Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung (z.B. Zubauten) bedürfen der Zustimmung aller Miteigentümer. Davon zu unterscheiden ist, dass jeder Miteigentümer über das Eigentum an seinem ideellen Anteil allein verfügen, ihn also verkaufen oder belasten kann. Das Wohnungseigentum ist eine spezielle Form des Miteigentums.

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BuchstabeM
Geändert am:03.09.2007


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