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Prekarium

Immobilienlexikon: "Prekarium"
Begriff

Prekarium

Beschreibung

Ein Prekarium, auch Bittleihe genannt, ist die unentgeltliche Überlassung einer Sache gegen jederzeitigen Widerruf. Das Prekarium ist eine Unterart der Leihe. Der Prekarist ist kein Rechtsbesitzer. Er genießt damit keinen gerichtlichen Bestandsschutz. Den Zeitpunkt der Rückforderung des Bestandgegenstandes bestimmt allein der Leihgeber.

Tags, , ,
BuchstabeP
Geändert am:05.09.2007


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