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Provision

Immobilienlexikon: "Provision"
Begriff

Provision

Beschreibung

Die Provision ist das Entgelt des Immobilienmaklers für seine Vermittlungstätigkeit. Der Anspruch auf Provision entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts. Der Makler hat keinen Anspruch auf einen Vorschuss auf die Provision. Wurde über die Provisionshöhe nichts Besonderes vereinbart, gebührt dem Makler die für die erbrachten Vermittlungsleistungen ortsübliche Provision. Lässt sich eine solche nicht feststellen, steht eine angemessene Provision zu. Nachlässe, die der Auftraggeber dem Dritten gewährt, vermindern nur dann die Berechnungsgrundlage der Provision, wenn sie schon beim Abschluß des Geschäfts vereinbart worden sind.

Nach der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler darf die Provision für die Vermittlung des Kaufes, Verkaufes oder Tausches einer Liegenschaft (Wohnung, Haus, Baugrund, …) oder eines Liegenschaftsanteiles höchstens 3% des Kaufpreises plus 20% USt, also insgesamt 3,6% maximal des Kaufpreises betragen. Das ist allerdings keine Fixprovision. Verhandeln ist erlaubt und im Zweifel richtet sich die Höhe der Provision nach der Verdienstlichkeit des Maklers.

Tags, , , shöhe, provision
BuchstabeP
Geändert am:05.09.2007


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