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Immobilien A-Z | P Punktation | Immobilienlexikon: "Punktation " |
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| Begriff | Punktation | | Beschreibung | Die Punktation ist ein von den Parteien unterfertigter „Aufsatz über die Hauptpunkte” eines Vertrags. Sie ist bereits perfekter Hauptvertrag und nicht nur Vorvertrag. Die Punktation gewährt bereits einen Erfüllungsanspruch. Bei der Punktation fehlt nach dem Parteiwillen nur noch die Ausfertigung / Errichtung der förmlichen Vertragsurkunde. – Kurz: Der Vorvertrag verpflichtet zum Abschluss des Hauptvertrags, die Punktation (nach „Abgabe” der Erklärung) bereits zu seiner Erfüllung. Die Punktation ist in hervorragender Weise geeignet, Verhandlungsergebnisse – auch noch zu später Stunde – rasch unter Dach und Fach zu bringen, was wichtig sein kann, wenn es darum geht, die Gunst der Stunde zu nützen. | | Tags | Punktation, Vertrag, Vorvertrag, Hauptvertrag, Rechtsanwalt, Immobilienvertrag, Kaufvertrag | | Buchstabe | P | | Geändert am: | 05.09.2007 | |
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