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Rangprinzip - Prioritätsprinzip

Immobilienlexikon: "Rangprinzip - Prioritätsprinzip "
Begriff

Rangprinzip - Prioritätsprinzip

Beschreibung

Das Rangprinzip oder Prioritätsprinzip besagt, dass sich der Rang einer Grundbuchseintragung nach jenem Zeitpunkt richtet, in dem die Eingabe beim Grundbuchsgericht eingelangt ist (§§ 438, 440 ABGB, § 29 Grundbuchsgesetz). Es gilt der alte Grundsatz 'Früher an Zeit, stärker an Recht“ (prior tempore, potior iure). Zur Wahrung des Rangprinzipes versieht das Grundbuchsgericht Grundbuchseingaben mit einem Einlaufstempel, der Datum und Uhrzeit enthält.

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BuchstabeR
Geändert am:05.09.2007


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