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Immobilien A-Z | R Reallast | Immobilienlexikon: "Reallast " |
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| Begriff | Reallast | | Beschreibung | Eine Reallast ist die Belastung eines Grundstückes mit der Haftung für Leistungen des jeweiligen Eigentümers. Inhalt von Reallasten können nur positive Leistungen sein; etwa Arbeiten, das Erbringen von Naturalien oder Geld. Der Reallastverpflichtete hat sie zu erbringen oder erbringen zu lassen. Darin liegt auch der Unterschied zu den Servituten, die keine (positive) Leistungsverpflichtung, sondern nur ein negatives Dulden / Unterlassen beinhalten können. Reallasten können wie Dienstbarkeiten auf Dauer oder zeitlich begrenzt vereinbart werden. Gegenstand der Reallast bilden in der Regel wiederkehrende Leistungen wie Renten oder das Ausgedinge, das ist die auf einem Bauerngut ruhende Verpflichtung zu Natural-, Geld- und Arbeitsleistungen zum Zweck des Unterhalts des früheren Eigentümers (Altbauer). | | Tags | Reallast, Ausgedinge, Servitut, Dienstbarkeit, Rechtsanwalt | | Buchstabe | R | | Geändert am: | 05.09.2007 | |
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