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Immobilien A-Z | S Superädifikate Immobilienlexikon: "Superädifikate " |
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Begriff | Superädifikate | Beschreibung | Superädifikate (auch Überbauten genannten) sind Gebäude, die auf einem fremden Grundstück in der Absicht errichtet werden, dass sie nicht auf Dauer auf diesem Grundstück bleiben. Besitzer und Besitzerinnen von Superädifikates müssen üblicherweise dem Grundstücksbesitzer oder der Grundstücksbesitzerin ein Entgelt für die Nutzung des Grundstücks zahlen.
Selbst bei fester Bauweise ist ein Superädifikat als beweglich im Rechtssinne anzusehen. Die fehlende Absicht, das Superädifikat zu belassen, muss sich aus objektiv erkennbaren Umständen erschließen lassen. Superädifikate werden nicht Zugehör der Liegenschaft (im Gegensatz zu sonstigen Gebäuden). Die Übertragung von Rechten an Superädifikaten erfolgt durch Urkundenhinterlegung | Tags | Superädifikat, Überbau, Baurecht, Grundstück, Grundbuch | Buchstabe | S | Geändert am: | 05.09.2007 |
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