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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Immobilienlexikon: "Unbedenklichkeitsbescheinigung "
Begriff

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beschreibung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine 'Bestätigung' des Finanzamtes, dass die anfallenden Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer) entrichtet wurden. Seit dem 1. Juli 1995 kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch durch eine Selbstberechnungserklärung (zB von Rechtsanwälten) über die anfallenden Steuern ersetzt werden. Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden im Zusammenhang mit dem Eigentumserwerb (z.B. Grundstückskauf, Wohnungseigentum) ausgestellt. Die Einverleibung des Eigentums im Grundbuch ist erst mit der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung möglich und nicht schon mit der Bezahlung des Kaufpreises.

Tags , UB, ,
BuchstabeU
Geändert am:05.09.2007


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