Das Vadium dient als Sicherstellung für den Fall, dass der Bieter während der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurücktritt; es verfällt in diesem Fall zugunsten des Auftraggebers. Es kann zum Beispiel bei Ausschreibungen von Leistungen, von den Bietern gefordert werden. Im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungen von Liegenschaften gibt es diese Sicherstellung auch. Sie beträgt im mindestens 10 % des Verkehrswertes. Das Vadium ist in Bargeld, bestimmten inländischen Wertpapieren und Sparbüchern bei Gericht zu erlegen und wird auf die vom Meistbietenden zu erbringenden Leistungen angerechnet. Nicht erfolgreiche Bieter erhalten ihr Vadium nach Ende des Versteigerungstermines zurück.