Die Wertsicherungs- oder Indexklausel ist eine Vertragsbestimmung, wonach eine Leistung (z.B. der vom Mieter zu entrichtende Mietzins) dem jeweils zum Zeitpunkt der Fälligkeit entsprechenden Geldwert angepaßt wird. Als Maßstab für die Änderung des Geldwertes werden Wertsicherungsvereinbarungen zumeist Lebenserhaltungskosten- bzw. Verbraucherpreisindizes zugrunde gelegt, welche vom österreichischen Statistischen Zentralamt errechnet werden. Die Wertsicherung von -> Kategoriemietzinsen kann nur nach Maßgabe des § 16 Abs. 4 MRG vereinbart werden (Verbraucherpreisindex 1976 mit 10% Schwellenwert).
Das Wohnrecht ist ein vom Eigentümer eingeräumtes Recht zur höchstpersönlichen Benützung (nicht auch zur Vermietung) einer Wohnung und kann im Grundbuch eingetragen werden. Die Instandhaltung der Wohnung obliegt dem Eigentümer.