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Zession

Immobilienlexikon: "Zession"
Begriff

Zession

Beschreibung

Zession ist der aus dem lateinischen stammende Begriff für die Abtretung von Forderungen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, durch den der Gläubiger seine Forderung gegen seinen Schuldner auf einen Dritten überträgt. Der Schuldner muss einer Abtretung nicht zustimmen, da sich seine Rechtsposition durch den blossen Gläubigerwechsel nicht verschlechtert. Rechtsgrund der Zession, die im Rechtssinne ein sog. kausales Verfügungsgeschäft ist, ist in der Regel ein Forderungskauf.

Tags,
BuchstabeZ
Geändert am:05.09.2007


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